Verfasst von:
jorentruf am
17.02.2004 09:40
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THEMA: Afa, Liebhaberei bei Vermietung |
Habe mir folgendes "erlesen", ist das korrekt ??
Zur Afa:
Bei kleiner Vermietung kann der Erwerb der Wohnung mit einem Afa Satz von 1,5 % per anno geltend gemacht werden. Ist das HAus vor Baujahr 1915 sind 2% zulässig.
Für Renovierung (Neue Türen, Sanitäranlagen, Böden,...) ist die Afa auf 10 Jahre zu rechnen.
Zur Liebhaberei:
Um nicht unter die Liebhaberei zu fallen muss spätestens im 7.Jahr nach Erwerb ein positives Jahresergebnmis erzeilt werden. Spätestens nach ? Jahren (wie ist das?) muss ein positives Gesamtergebnis erzielt werden.
Rahmenbedingung: Käufer der Wohnung wäre ein OEG.
Danke für Eine Antwort,
jo |
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