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Verfasst von: Fenton am 14.08.2007 15:48
 


THEMA:  Fragen zu Doppeltem Haushalt und Reisekosten
Hallo, ich gelte finanz- und versicherungstechnisch als freiberuflicher Künstler, erziele mein Einkommen aber hauptsächlich durch befristete Angestelltenverhältnisse (Stückverträge) an in- und ausländischen Bühnen. Pro Produktion bin ich meist zwischen 6 und 8 Wochen durchgängig am "Einsatzort" für Proben und reise dann immer zu den Vorstellungen an. Nun zu meinen Fragen bez. doppelter HHF und Reisekosten: 1) Wann gelten die 5 Tage - wann die 15 Tage Absetzbarkeit von Tagesgeld bei dopp. HHF ? Wie sind durchgehend, bzw. wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig zu interpretieren? (Ich bin dieses Jahr mit unterschiedlichen Stückverträgen im Abstand von weniger als 6 Monaten am gleichen Ort in Österreich beschäftigt: zu Beginn immer für ca. 6 Wochen, dann tageweise für die Vorstellungen) 2) Laut einem Schreiben des FA sind nur mehr folgende Reisekosten absetzbar: Reise vor Beginn der Tätigkeit (keine Rückfahrt von der dopp. HHF ?) und Familienheimfahrten. Nicht absetzbar seien hingegen die Reisekosten zu den Vorstellungen (in diesem Fall jedes mal ca. 480 km hin - 480 km retour), die aber "objektiv in Zusammenhang mit der nichtselbstständigen Tätigkeit stehen" und dafür zwingend erforderlich sind. 3) Schließlich noch eine Frage zu Bewerbungen im Ausland: In meinem Beruf muss man sich (fast immer) für jede Theaterproduktion vorstellen - also bewerben. Neu ist mir, dass Bewerbungen in Deutschland (dem größten Markt in meinem Beruf), bei immer bestehendem österr. Haupt- und vor allem auch Familienwohnsitz, vom österreichischen FA nicht mehr als Werbungskosten berücksichtigt werden. In den letzten Jahren gab es bei dem, damals für mich zuständigen FA bezüglich aller oben genannten Punkte nie Probleme - bei dem, nach meinem Umzug Zuständigen scheint dies leider anders zu sein. Ich würde mich über Antworten freuen, Mit freundlichen Grüßen, Fenton
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 14.08.2007 15:48
 


THEMA:  Re: Fragen zu Doppeltem Haushalt und Reisekosten
Wenn Sie sich ununterbrochen am selben Ort aufhalten, gelten die 5 Tage,wenn Sie unregelmäßig an einen Ort zurückkehren, dann gelten die 15 Tage für die Berechnung von Diäten. Die Reisekosten zu den Vorstellungen stellen Werbungskosten dar.
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