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Verfasst von: ermepb am 13.08.2007 07:47
 


THEMA:  Doppelbesteuerung Lohneinkommen Österreich-Großbritannien
Hallo! Grundsätzlich muss man ausländisches Einkommen in Österreich nicht versteuern, aber das ausländische Einkommen erhöht die inländische österreichische Steuerschuld, weil das ausländische Einkommen bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt wird (Progressionsvorbehalt). Ich arbeite als Vertragsangestellter an einer österreichischen Universität und wechsle heuer noch nach England (es geht hier also nur um Lohneinkommen, kein Kapitaleinkommen). Ich habe mir die Einkommensteuerrichtlinien angeschaut. Der Progressionsvorbehalt befindet sich in Rz 7588 ff. Interessant ist Rz 7592: "Ein Progressionsvorbehalt kann nur dann angewendet werden, wenn dieser in einem Doppelbesteuerungsabkommen, und zwar im Methodenartikel, ausdrücklich vorgesehen ist. Ist die Möglichkeit eines Progressionsvorbehaltes im Abkommen nicht vorgesehen (wie zB im Falle öffentlicher Bezüge in den Abkommen mit Italien, Großbritannien, Japan, Irland), dürfen diese Einkünfte nicht für Zwecke eines Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden." Bedeutet das, dass britisches Einkommen in Österreich nicht angerechnet werden darf im Rahmen des Progressionsvorbehalts? D.h. dass für mein Wechseljahr 2007 das österreischische Finanzamt nur mein inländisches Einkommen berücksichtigen darf? Ist der Ausdruck "öffentliche Bezüge" dabei wichtig? Eigentlich sollten die Bezüge einer englischen staatlichen Universität als "öffentliche Bezüge" gelten, oder? Kann man das Doppelbesteuerungsabkommen irgendwo im Netz finden? Im Anhang findet sich nur: Großbritannien: Abkommen (E) vom 30. April 1969, BGBl. Nr. 390/1970, AÖF Nr. 230/1970 in der Fassung des Protokolls vom 17. November 1977, BGBl. Nr. 585/1978, AÖF Nr. 91/1979 und des Protokolls vom 18. Mai 1993, BGBl. Nr. 835/1994, AÖF Nr. 307/1994 (WB 1. Jänner 1994). Durchführungsregelungen: * Verordnung vom 30. Oktober 1979, BGBl. Nr. 505/1979, AÖF Nr. 9/1980 * Erlass vom 8. Oktober 1979, 04 2182/15-IV/4/78, ZS 100, betr. die Behandlung der britischen Körperschaftsteuergutschrift Ich bin kein Jurist und weiß nicht, wo und wie ich das finde. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Verfasst von: Karl Steiger am 13.08.2007 07:47
 


THEMA:  Re: Doppelbesteuerung Lohneinkommen Österreich-Großbritannien
Doppelbesteuerungsabkommen findet man zum Beispiel auf http://www.schwank.com/dba MfG Karl Steiger
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 13.08.2007 07:47
 


THEMA:  Re: Doppelbesteuerung Lohneinkommen Österreich-Großbritannien
Muessen Sie denn in Oesterreich weiterhin einen Wohnsitz haben? AM OeSV
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 13.08.2007 07:47
 


THEMA:  Re: Doppelbesteuerung Lohneinkommen Österreich-Großbritannien
Wenn keine Steuerpflicht in Oesterreich, dann braucht es auch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Achtung: Da koennen sich weitere Fragen und Konsequenzen ergeben. Siehe findok.bmf.gv.at unter "Ende Steuerpflicht" oä AM OeSV
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