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Verfasst von: Johann L. am 21.02.2004 20:40
 


THEMA:  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Guten Tag Ich bin als Einzelunternehmer tätig,(Kleinunternehmerregelung)bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.Nun kaufe ich für meine Tätigkeit einen relativ teuren Drucker (12000 euro).Dieser wird privat nicht genutzt,da andere im Haushalt zur Verfügung stehen. Für die Finanzierung gibt es 2 Möglichkeiten 1.Barankauf,Aufnahme in das Anlagevermögen,Abschreibung auf 5 Jahre. 2.Leasing Leasingfirma kauft das Gerät (Vertrag auf 3 Jahre).Danach ist das Gerät ausbezahlt und gehört mir. Jetzt meine Frage,die monatliche Leasingrate ist eine Betriebsausgabe zb 300 + 20% = 360 Euro.Da keine private Verwendung stattfindet kann ich diese monatlich in meine Einnahmen Ausgaben Rechnung eintragen? Ebenso die laufenden Kosten, zb. Servicevertrag,Tonerkosten usw. Was ist nach dem Ablauf des Leasingvertrages,das Gerät gehört ja dann mir und ist ausbezahlt.... mfg Johann L.
Verfasst von: Mag. Gunther Deisting am 21.02.2004 20:40
 


THEMA:  Re: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Sehr geehrter Herr Johann L., zu Punkt 2. Leasing ja, Sie können die Leasingentgelte Brutto in Ihre E-A-Rechnung aufnehmen. Ebenso wie Wartungskosten, Service, Toner, etc... alle mit dem Bruttobetrag, da Sie sich ja keine VSt abziehen können. Ist das Gerät ausbezahlt geht es in Ihr Betriebsvermögen über und Sie können sich auch weiterhin alle anfallenden Kosten dafür (Toner, Service, etc.. sprich Instandhaltung) brutto in Ihre E-A-Rechnung aufnehmen.
Verfasst von: Dolezal Renate am 21.02.2004 20:40
 


THEMA:  Re: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Sehr geehrter Herr Johann L.! Warum optieren Sie nicht auf Regelbesteuerung und holen sich die Vorsteuer zurück? Oder sind Ihre Kunden hauptsächlich Private, die selbst keinen Vorsteuerabzug haben?
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