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Verfasst von: Daniela Haupt am 25.09.2006 07:27
 


THEMA:  Umzugskosten und Familienheimfahrten absetzen
Hallo, ich bin 2001 berufsbedingt in eine 600km entfernte Stadt umgezogen, dafür nutzte ich eine Spedition, die mir eine Rechnung für 2002 aus gestellte hatte. Diese Jahr wollte ich dies beim Finanzamt absetzen, was mir aber gestrichen wurde? Ist das so richtig, ich hatte die Tage irgendwo gelesen, dass man Umzugskosten bis zu 2 Jahre danach auch noch absetzen kann? Und wie ist das mit den Familienheimfahrten? Diese hatte ich ebenfalls angegeben, wurden mir allerdings auch gestrichen. Wer kann mir helfen, gegebenfalls mit Paragraphen, um einen Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Vielen Dank
Verfasst von: calyno am 25.09.2006 07:27
 


THEMA:  Re: Umzugskosten und Familienheimfahrten absetzen
Hallo Daniela! Da kann es mehrere Gründe geben. Grundsätzlich ist eine Lohnsteuerveranlagung (Einkommenssteuererklärung für Lohnsteuerpflichtige) 5 Jahre im nachhinein möglich. Gegen einen Bescheid musst Du innerhalb eines Monats berufen. Alles, was Du aufgezählt hast, ist grundsätzlich auch abzugsfähig. Aber bedenke: Es gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Die WErbungskosten (=Aufwendungen) müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem der Zahlungsfluss stattgefunden hat. Alles, was der Arbeitgeber Dir vergütet, kannst Du natürlich auch nicht mehr geltend machen. Zu einer Familienheimfahrt gehört auch eine Familie, die zuhause geblieben ist, ergo Ehepartner oder Lebenspartner plus Kind. Höchstgrenze € 2100,- p.a. Umzugskosten sind nur dann absetzbar, wenn der bisherige Haushalt aufgegeben wurde, oder die liebe Familie wieder daheim geblieben ist. Es gibt aber immer eine Menge wenn und aber. Einfacher ist es, wenn Du Deinen Fall genauer darstellst. steuerliche Grüße, wo auch immer Du bist calyno
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