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Verfasst von: Silke Hörman am 03.08.2007 09:17
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - Zwei mal Sozialversicherung fällig??
Hallo! Ich habe einen freien Dienstnehmervertrag. Durch die Lohnverrechnung werden mir automatisch jedes Monat 13,8% von meinem Gehalt für die Sozialversicherung abgezogen. Heute bekam ich einen Brief von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), in dem man mir mitteilt, dass aufgrund des Einkommenssteuerbescheides 2006 der Bestand einer Pflichtversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung vermutet werden kann. Ich bin nun vollkommen ratlos? Ist eine zweifache Versicherung notwendig?? Davon habe ich bis dato nicht gewusst, habe da meiner Lohnverrechnung vertraut, wurde auch beim Einstellungsgespräch und auch nicht durch den Vertrag darüber informiert. Kann das stimmen oder liegt da ein Fehler vor? Danke, Silke Hörman
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 03.08.2007 09:17
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer - Zwei mal Sozialversicherung fällig??
Sie müssen nur der gewerblichen Sozialversicherung mitteilen, dass die Einkünfte bereits der Versicherung nach dem ASVG unterliegen. Die wissen nämlich nur, dass Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen (duch die Mitteilung des Finanzamtes), aber nicht welche Einkünfte. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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