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Verfasst von: Barbara Berger am 01.08.2007 08:15
 


THEMA:  Versteuerung von Nachhilfe
Ich bin Lehrerin und möchte in den Ferien in einem Nachhilfeinstitut ein paar Nachhilfestunden geben. 1. Ist hierfür ein Betrag von 730 Euro steuerfrei, auch wenn das Institut mich anmelden muss? 2. Gibt es als BVA-Versicherte Probleme? 3. Muss ich bei der Steuererklärung diesen Nebenverdienst angeben, auch wenn er unter den 730 Euro liegt? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 01.08.2007 08:15
 


THEMA:  Re: Versteuerung von Nachhilfe
Liebe Frau Berger, 1.) Ja, ich nehme an, dass Sie als freie Mitarbeiterin "gemeldet" sind und daher selbst für die Versteuerung (Einkommensteuererklärung) zuständig sind. Somit sind 730,-- steuerfrei. 2.) kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Laut Angestelltengesetz gilt, dass der Dienstgeber zustimmen muss. Wenn sie Beamte oder Vertragsbedienstete sind wäre fraglich, ob es da auch eine entsprechende Regelung gibt. BVA denke ich wird egal sein. 3.) Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist dem Finanzamt binnen 30 Tagen zu melden (Formular Verf 24 auf www.bmf.gv.at ) Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at
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