Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Dan am 31.07.2007 10:51
 


THEMA:  Software - Einfuhr UST
ich möchte Software aus den USA importieren. Das passiert mittels download - wie bezahle ich dann die Einfuhrumsatzsteuer? Auf der automatischen Rechnung ist sie ja nicht ausgewiesen. Muss ich hier selbst eine Meldung machen? Wer kennt sich da etwas aus? Rückmeldung wäre sehr sehr nett. lg, Dani
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 31.07.2007 10:51
 


THEMA:  Re: Software - Einfuhr UST
Die Umsatzsteuer muss von Ihnen berechnet werden und an das Finanzamt Graz abgeführt werden unter Angabe des liefernden Unternehmens. Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.60 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.