Verfasst von:
Raphaela am
31.07.2007 07:37
|
|
THEMA: Guthaben |
Hallo!
Hätte da mal eine dringende Frage....
Ein Kunde von uns hat irrtümlich zu viel gezahlt, weil er dachte er hätte eine alte Rechnung noch nicht beglichen. Er will das was er zu viel gezahlt hat jetzt als Guthaben für kommende Rechnungen stehen lassen.... wie gehe ich jetzt weiter vor? Es wäre jetzt die nächste Rechnung fällig.... soll ich trotz allem eine Rechnung schicken und darauf hinweisen dass diese schon bezahlt wurde oder nicht? Und dann weiss ich auch nicht wie ich das mit der Umsatzsteuer mache... wir sind Einnahmen Ausgaben Rechner....das heisst ja ich veruste dann wenn ich das Geld bekommen habe, aber wie ist das in diesem Fall? Ich habe ja das Geld schon bekommen,...muss ich das jetzt komplett verusten obwohl ich noch gar keine Rechnung dafür ausgestellt habe??
Würde mich über eine rasche Antwort freuen
Mit freundlichen Grüßen....
|
|
|
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
31.07.2007 07:37
|
|
THEMA: Re: Guthaben |
Liebe Raphaela,
So lange Sie nicht vereinbart haben, dass es sich bei dem zuviel erhaltenen Betrag um eine Vorauszahlung handelt ist nicht zu verusten, da es sich um NICHT um eine Zahlung Ihrer Leistung handelt.
Unmittelbar hat die Verustung mit der Rechnung nicht zu tun, d.h. wenn Sie nun die Zahlung als Aconto zu Ihrer Leistung definiert haben, dann müsssen Sie Ust abführen - letztendlich haben Sie diese ja auch erhalten.
Eine Rechnung müssen Sie schon ausstellen und die Angabe, dass diese bereits beglichen wurde wäre sicherlich als klärendes Element gut, aber nicht verpflichtend.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
|
|
|
|