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Verfasst von: Klara am 10.08.2007 12:13
 


THEMA:  Liebhaberei
Liebe Forumsteilnehmer! Ich habe ein Einfam.haus und im EG eine kleine Wohnung (kleiner 20 % der Gesamtfläche); nun wurde mir immer gesagt, dass das Liebhaberei ist und ich die Verluste nicht geltend machen kann (Anschaffungskosten etc.) Wenn ich nun in die Gewinnzone komme, muss ich die Gewinne dann auch nicht versteuern wegen des Argumentes der Liebhaberei oder schlägt der Fiskus dann trotzdem zu? Danke
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.08.2007 12:13
 


THEMA:  Re: Liebhaberei
Wenn Sie damit innerhalb von 20 Jahren keinen Gesamtgewinn erzielen,dann gilt es als Liebhaberei und Sie müssen auch für die Gewinnjahre keine Steuer bezahlen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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