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Verfasst von: Peter Friech am 24.07.2007 07:04
 


THEMA:  EKSt Vorauszahlung
Hallo, völlig überraschend trudelt heute eine Forderung des Finanzamtes, betreffend eines Vorauszahlungsbetrages für die Einkommensteuer 2007. Ich war bisher gewohnt, die EKSt. Erklärung im Folgejahr bis spätestens Ende April einzureichen. Wie kommt es zu dieser Forderung (Berechnung nach Vorjahres EKSt-Betrag?) und kann ich darauf bestehen, die EKSt weiterhin im Nachhinein zu deklarieren? Wenn ja, was ist dazu notwendig? Grüsse, Peter
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 24.07.2007 07:04
 


THEMA:  Re: EKSt Vorauszahlung
>und kann ich darauf bestehen, die EKSt >weiterhin im Nachhinein zu deklarieren Deklarieren schon, aber nach § 45 EStG sind muessen auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen entrichtet werden. Festgesetzt werden sie in der Regel nach dem letzten Steuerbescheid. Man kann aber auch einen begruendeten Herabsetzungsantrag stellen oder besser gegen den Vorauszahlungsbescheid berufen. ZB weil sich die Einkuenfte gegenueber dem letzten veranlagten Jahr verringert haben. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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