Verfasst von:
Michael am
24.07.2007 07:19
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THEMA: arbeitnehmerveranlagung - hauskauf - sanierung |
hallo !
ich habe eine sehr spezielle anfrage, auf die ich bis dato noch keine antwort gefunden habe, und zwar, folgendes beispiel :
ich kaufte 2005 ein grundstück mit einem altbau drauf, anschaffungskosten 200.000,00 €
da allerdings einiges zu sanieren war (kein estrich vorhanden= komplett neuer bodenaufbau notwendig, austausch der heizkörper etc) steckte ich noch mal rund 20.000,00 € rein;
natürlich sind für alle professionistenarbeiten rechnungen vorhanden-
kann ich davon jetzt etwas bei der arbeitnehmerveranlagung geltend machen?
irgendwo hab ich gelesen, das ich vom grundstücks- bzw. hauskauf nichts vom finanzamt zurückbekomme;
normalerweise müsste ich (meineswissens) zumindtest die zusätzlichen investitionen zur "wohnraumschaffung" abschreiben können, oder ist dies noch so?
gibts da auch einen prozentsatz was ich zurückbekomme bzw. wie geh ich die sache am besten an?
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
24.07.2007 07:19
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THEMA: Re: arbeitnehmerveranlagung - hauskauf - sanierung |
Wohnraumschaffung gilt nur für "Schaffung", nicht aber für einen Eigentümerwechsel - sorry.
Schaffen Sie bei der Sanierung Wärmedämmungen, Energiesparmaßnahmen ... diese Maßnahmen können Sie von der Steuer absetzen.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis
www.hochweis.at
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