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Auszüge aus kürzlich gestellten Anfragen: |
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Anfrage eingegangen am: 09-02-2011 12:50:34 |
Wir planen den Kauf einer Eigentumswohnung und haben nun ein Objekt gefunden und nun stellt sich die Frage zur Abschreibungsmöglichkeit beim Lohnsteuerausgleich.
Die Anlage wurde im Herbst 2009 fertiggestellt, es sind bislang jedoch noch nicht alle Wohnungen verkauft worden. Der Kauf erfolgt also direkt vom Bauträger und wir sind die Erstbeziehenden, kann diese Ausgabe im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden?
Vielen Dank für die Info! |
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Anfrage eingegangen am: 08.02.2011 11:26:22 |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mich in Kürze als gew. Masseurin selbständig machen. In meiner Heimatgemeinde in NÖ 3 Tage mobil und 2 Tage pro Woche in Wien in einem Institut einmieten.
Ich habe jetzt erfahren daß es ausreichen würde den einen Betriebsstandort in Wien anzugeben um nur 1x Grundumlage zahlen zu müssen.
Meine Frage: Zählt die Fahrt von meinem Haus zum Institut in wien als betriebliche Fahrt? Falls nicht, würde es etwas ändern wenn ich mein Haus als zweiten Betriebsstandort angeben würde, somit wäre die Fahrt nach Wien von einem Standort zum anderen? |
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Anfrage eingegangen am: 06.02.2011 14:11:40 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Angestellter, habe mir im letzten Jahr eine Eigentumswohnung gekauft und bin auf der Suche nach einem Steuerberater (w/m) für meinen jährlichen Steuerausgleich.
Recht herzlichen Dank. |
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Anfrage eingegangen am: 03.02.2011 15:56:49 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorsteuerrückerstattung in der EU über Finanz-Online:
Gibt es einen link, wo man sich informieren kann, welche Vorsteuern in den einzelnen Ländern
erstattet werden - damit man nicht zuviel beantragt.
Vielen Dank im Voraus für die rasche Beantwortung und Hilfe.
mfg
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Anfrage eingegangen am: 30.01.2011 09:44:57 |
Betreffend Dividendenabrechnungen:
Habe kürzlich mein Depot gewechselt, nun sind meine österr. Aktien die ich in Wien gekauft habe durch den Depotwechsel in Deutschland positioniert - bedeudet für die Dividendenabrechnung das ich jetzt 25% Quellensteuer zahle und nicht mit 25%KEST - muß ich nun für die Dividenden für die ich bereits 25% Quellensteuer gezahlt habe auch noch zusätzlich KEST zahlen? |
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