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02.05.2007 - Ebay-Verkäufe: steuerpflichtig?
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Für private Gegenstände gilt: Werden diese innerhalb eines Jahres ab Kauf weiterverkauft, ist ein daraus erzielter Gewinn dann einkommensteuerpflichtig, wenn die Summe alle Spekulationsgewinne eines Jahres mehr als € 440,00 beträgt. Bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft oder Schenkung) ist das ursprüngliche Kaufdatum maßgeblich. Wer öfters Ebay-Verkäufe mit Gewinnabsicht macht, kann leicht zum gewerblichen Unternehmer werden. So wurde etwa der Abverkauf in spekulativer Absicht erworbener Goldstücke in mehreren Teilen an verschiedene Personen als nachhaltig eingestuft. Auch der Verkauf einer Briefmarkensammlung an verschiedene Abnehmer kann gewerblich sein; bloß gelegentliche Verkäufe nicht. Somit kann es neben der Einkommensteuerpflicht auch zur Sozialversicherungspflicht kommen, sofern die Versicherungsgrenzen überschritten werden. Umsatzsteuerpflicht entsteht aber nur, wenn alle jährlichen Umsätze mehr als netto € 30.000,00 betragen. Dass man dafür auch einen Gewerbeschein braucht, sei nur am Rande erwähnt. Wer sich regelmäßig von seinem alten Hausrat trennt, muss aber keine Angst haben, da dies in der Regel keinen Gewinn abwirft. Achten Sie auch auf die Gewährleistung: Sie beträgt zwei Jahre und kann bei Verkauf von privat an privat nur durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Käufer ausgeschlossen werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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