|
|
|
|
|
|
|
|
Berufsanwärter sind die Steuerberater von morgen - Hier haben Sie die Möglichkeit alle unsere Services kostenlos zu nutzen und sich mit einem eigenen Profil vorzustellen.
Erfahren Sie hier mehr » |
|
|
|
|
|
|
|
Angebote für Steuerberater! Hier finden Sie eine Auswahl an Unternehmen, die speziell für Ihre Berufsgruppe Produkte und Dienstleistungen anbieten.
Zur Liste der Unternehmen » |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
www.steuerberater.at - Tipps und Tricks |
22.11.2006 - Achtung bei Verrechnungskonto in GmbH |
|
In einem aktuellen Judikat hat sich der VwGH zum Thema Negativsaldo auf dem Verrechnungskonto geäußert. Wenn die Gesellschaft auf Kündigungs- und Einbringungsmaßnahmen verzichtet, so kommt es laut VwGH zu einer „verdeckten Gewinnausschüttung“. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Körperschaft einem Gesellschafter oder einem Angehörigen des Gesellschafters Vermögensvorteile zuwendet, die sie einem Nichtgesellschafter nicht gewähren würde.
Beispiele:
· unangemessen hohe Gehaltsbezüge für die Geschäftsführungstätigkeit
· zinsenlose oder besonders niedrig verzinste Darlehen an Gesellschafter
· überhöhte Miet- oder Pachtzahlungen an den Gesellschafter etc
Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung
Verdeckte Gewinnausschüttungen werden wie offene Gewinnausschüttungen behandelt. Sie unterliegen somit einer Kapitalertragsteuer von 25 %. |
|
|
|
|
|
|
|
« Zurück |
|
|