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22.11.2006 - Achtung bei Verrechnungskonto in GmbH
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In einem aktuellen Judikat hat sich der VwGH zum Thema Negativsaldo auf dem Verrechnungskonto geäußert. Wenn die Gesellschaft auf Kündigungs- und Einbringungsmaßnahmen verzichtet, so kommt es laut VwGH zu einer „verdeckten Gewinnausschüttung“. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Körperschaft einem Gesellschafter oder einem Angehörigen des Gesellschafters Vermögensvorteile zuwendet, die sie einem Nichtgesellschafter nicht gewähren würde. Beispiele: · unangemessen hohe Gehaltsbezüge für die Geschäftsführungstätigkeit · zinsenlose oder besonders niedrig verzinste Darlehen an Gesellschafter · überhöhte Miet- oder Pachtzahlungen an den Gesellschafter etc Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung Verdeckte Gewinnausschüttungen werden wie offene Gewinnausschüttungen behandelt. Sie unterliegen somit einer Kapitalertragsteuer von 25 %.
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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